Gleichstellungsbüro - Aufgaben

Nach der Kommunalverfassung ist jede Kommune in Niedersachsen verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Als Gleichstellungsbeauftragte habe ich den gesetzlichen Auftrag, darauf zu achten und hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Rotenburg erfüllt wird.

Dafür

  • informiere ich Frauen über ihre Rechte und Möglichkeiten

  • berate ich in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten und gehe Beschwerden über Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes nach

  • nehme ich Stellung zu Vorhaben der Stadt und rege auf kommunaler Ebene Maßnahmen an, die die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessern

  • arbeite ich in Arbeitskreisen mit, die frauen- und mädchenspezifische Inhalte haben

  • mache ich Öffentlichkeitsarbeit z.B. in Form von Vorträgen, Broschüren, Lesungen, Gesprächsabenden und Ausstellungen, um zu informieren und um frauenpolitischen Forderungen Nachdruck zu verleihen

Und wenn Sie noch zweifeln, warum Gleichstellungsbeauftragte wichtig sind, dann sehen Sie sich folgenden kleinen Film an:

Links zu weiterführenden Informationen:

Gender pay gap (geschlechtsspezifische Lohnlücke)

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_106_621.html

https://www.equalpayday.de/

Gender Care Gap („Sorgearbeitslücke“)

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gender-care-gap

https://equalcareday.de/

Gender Pension Gap (Rentenlücke)

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93950/422daf61f3dd6d0b08b06dd44d2a7fb7/gender-pension-gap-data.pdf

Gleichstellung allgemein: 4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/4-atlas-zur-gleichstellung-von-frauen-und-maennern-in-deutschland-160358

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