Brauchtumsfeuer
Thorsten Schiemann
(Amtsleiter)
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer:
E.01
Alina Brandes
(stellv. Amtsleiterin)
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer:
E.03
Die seit dem 1.2.2015 gültige Pflanzenabfallverordnung regelt die Entsorgung von Pflanzenresten und Treibseln. Nur zu den in § 2 genannten Einzelfällen dürfen Pflanzenreste und Treibsel verbrannt werden. Sogenannte Brauchtumsfeuer oder Traditionsfeuer können beim Ordnungsamt jedoch beantragt werden. Hierzu zählen auch Osterfeuer.