eID-Karte
Allgemeine Informationen:
Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten. Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument und dient ausschließlich für die Online-Ausweisfunktion. So ist es möglich, Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten elektronisch zu erledigen.
Auf der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar:
- Familienname und Vornamen und
- Tag und Ort der Geburt
Die eID-Karte enthält einen Chip, der folgende Daten enthält:
- Familienname und Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname, Künstlername,
- Dokumentenart und
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Für die Beantragung muss die antragsstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass oder Ausweis,
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie) zur Prüfung der Personenangaben sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde.
Welche Gebühren fallen an?
- 37,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer: ca. 5 Wochen