Bestattung von amtswegen
Alina Brandes
(stellv. Amtsleiterin)
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer:
E.03
Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Verstobene innerhalb von 8 Tagen beigesetzt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Rotenburg (Wümme) kümmert sich dann um eine Bestattung, wenn keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind oder diese nicht in einer angemessenen Zeit ermittelt werden können. Das Ordnungsamt führt in diesen Fällen im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme die Bestattung durch. Die dabei entstehenden Kosten müssen von den Erben oder von den vorhandenen Bestattungspflichtigen erstattet werden.