Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Telefon 04261 71 137
Fax 04261 71 299
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Telefon 04261 71 139
Fax 04261 71 299
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Telefon 04261 71 138
Fax 04261 71 299
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Vanessa Bruns (Abteilungsleiterin)
Telefon 04261 71 136
Fax 04261 71 299
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
 
Benötigt werden hierfür:

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).


Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Was sollte ich noch wissen?
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

Voraussetzungen:

• Der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Er muss mit Hauptwohnsitz in Rotenburg (Wümme)gemeldet sein.

Die Antragstellung in der Melde- und Passabteilung erfolgt

  • persönlich
  • durch Bevollmächtigung
  • durch einen Sorgeberechtigten

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Quicklinks
Kontakt

Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71 0
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine
Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch,
Freitag:
von 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 8:30 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Bauberatung
Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
von 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 15:00 - 18:00 Uhr