Kinderreisepass

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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass:

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.
Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Da es sich beim Kinderreisepass um ein Passersatzdokument handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Vor jeder Auslandsreise sollte sich daher erkundigt werden, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• alter Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde
• Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
• aktuelles biometrisches Lichtbild, im Hochformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen gemeldet werden.

Welche Gebühren fallen an?
Neuausstellung eines Kinderreisepasses (Laufzeit 1 Jahre, maximal bis zur Vollendung des 12. Lj. eine Gebühr von 13,00 Euro

Verlängerung (Laufzeit 1Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lj. vor Ablauf) bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses (aktuelles Lichtbild) 6,00 Euro

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