Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeit für Spielhallen

Thorsten Schiemann (Amtsleiter)
Telefon 04261 71 131
Fax 04261 71 300
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.01
Alina Brandes (stellv. Amtsleiterin)
Telefon 04261 71 134
Fax 04261 71 300
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.03
Spielhalle Spielhallen unterliegen Sperrzeiten, in der diese nicht geöffnet oder betrieben werden dürfen (Verordnung über Sperrzeiten für Spielhallen, SperrzeitVO). Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert oder um höchstens drei Stunden verkürzt werden. Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde. 
Quicklinks
Kontakt

Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71 0
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine
Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch,
Freitag:
von 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 8:30 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Bauberatung
Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
von 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 15:00 - 18:00 Uhr