unerlaubte Abfallentsorgung

Abfälle sind entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) zu entsorgen. Die unerlaubte Abfallentsorgung, häufig auch als „wilde Mülldeponie“ bezeichnet, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich hat der Verursacher die Kosten der Beseitigung zu tragen.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Abfallbeseitigung deshalb an die Abfallberatung des Landkreises Rotenburg (Wümme) >>>.

Melden Sie festgestellte „wilde Mülldeponien“ in der Feldmark direkt dem Amt für Abfallwirtschaft beim Landkreis Rotenburg (Wümme) >>>.

„Wlde Mülldeponien“ innerhalb der Stadt Rotenburg (Wümme) oder in den Ortschaften können Sie der Stadt Rotenburg (Wümme) melden >>>.


 














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