Straßenverkehrsrecht

Telefon 04261 71 171
Fax 04261 71 271
1. Etage, Altbau
Zimmer: 1.04
Telefon 04261 71 164
Fax 04261 71 271
2. Etage, Altbau
Zimmer: 2.04

Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist Straßenverkehrsbehörde in Gemeindestraßen und damit in diesen Straßen zuständig für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperrungen aufgrund von Baumaßnahmen u.ä.) sowie die Anordnung von Verkehrszeichen.

Weiterhin ist die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Regelungen (Parkschein/Parkscheibe) oder Verboten (Halteverbote, Befahren der Fußgängerzonen) zu erteilen.


Bearbeitungsdauer:

Anträge sind 14 Tage vor Beginn einzureichen


Bearbeitungsgebühren:

Für verkehrsbehördliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen sind Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu entrichten.










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Kontakt

Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71 0
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine
Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch,
Freitag:
von 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 8:30 - 18:00 Uhr
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