Straßenverkehrsrecht
Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist Straßenverkehrsbehörde in Gemeindestraßen und damit in diesen Straßen zuständig für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperrungen aufgrund von Baumaßnahmen u.ä.) sowie die Anordnung von Verkehrszeichen.
Weiterhin ist die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Regelungen (Parkschein/Parkscheibe) oder Verboten (Halteverbote, Befahren der Fußgängerzonen) zu erteilen.
Bearbeitungsdauer:
Anträge sind 14 Tage vor Beginn einzureichen
Bearbeitungsgebühren:
Für verkehrsbehördliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen sind Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu entrichten.