Naturschutz

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1. Etage, Altbau
Zimmer: 1.03


Der Bereich Naturschutz gehört organisatorisch zum Stadtplanungsamt und befindet sich räumlich, sowie inhaltlich zum Umweltbüro, wo eine umfassende Dienstleistung mit dem Bereich Umweltschutz und Grünflächen zusammen angeboten wird.
 
Der Begriff „Naturschutz“ umfasst den besiedelten sowie den unbesiedelten Bereich. Pflege, Schutz und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Nutzbarkeit der Naturgüter, der Tiere und Pflanzen und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung. Übrigens ist im Grundgesetz der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch im Artikel 20 a als Staatsziel definiert.

Wichtige, als Schutzgüter bezeichnete Bestandteile des Naturschutzes sind Naturdenkmäler, Schutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und seltene, im Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere und Biotope. Darüber hinaus beschäftigt sich der Naturschutz mit den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, dem Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen.

Im Stadtgebiete befinden sich folgende Schutzgebiete

 Naturschutzgebiete: 
NSG Großes und Weißes Moor
NSG Glindbusch
 NSG Mühlenbachsee
 NSG Wiesteniederung

NSG Westliches Borchelsmoor

 Landschaftsschutzgebiete: 
LSG Wümmeniederung ober- und unterhalb von Rotenburg
LSG Gebiet beider Bullenseen
LSG Untere Rodau- und Wiedauniederung
LSG Amtshof in Rotenburg
LSG Grafeler Holz, Hammerloh und Lintel
LSG Höhnsmoor
 LSG Stellmoor

LSG Glindbachniederung, Hesedorfer Wiesen und Keenmoorwiesen

  
Geschütze Landschaftsbestandteile:
 (geschütze Landschaftsbestandteile)
Naturdenkmäler:
 div.
Gesetzlich geschütze Biotope:
 div.
 FFH-Gebiete:
 Nr. 38 "Wümme"
 Nr. 39 "Wiesetal, Glindbusch, Borchelsmoor"
 Nr. 40 "Großes und Weißes Moor"
 Nr. 257 "Rodau und Wiedau"
 Nr. 241 "Stellmoor und Weichel"

 

 














Quicklinks
Kontakt

Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71 0
stadt@rotenburg-wuemme.de

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