Vollstreckung

Telefon 04261 71 142
Fax 04261 71 299
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.11
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Die Stadtkasse Rotenburg (Wümme) als Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher rückständiger Forderungen. Dies betrifft eigene Forderungen der Stadtkasse Rotenburg (Wümme) sowie Forderungen von fremden Behörden (Amtshilfeersuchen), wenn der Schuldner im Gebiet der Stadt Rotenburg (Wümme) gemeldet ist.

Wenn der Schuldner den angemahnten rückständigen Betrag nicht zahlt, wird dieser Betrag durch den städtischen Vollstreckungsbeamten zwangsweise beigetrieben, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Dies kann beispielsweise durch Kontopfändung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber, Taschen- oder Sachpfändung geschehen.


Tipps:

Bei Zahlungen und Schriftverkehr Kassenzeichen angeben, evtl. Belege über geleistete Zahlungen in Kopie beifügen.

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Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71 0
stadt@rotenburg-wuemme.de

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