Rotenburg-Pass
Der Rotenburg-Pass ist einkommensabhängig. Er wird nur Antragstellern*innen gewährt, die in Rotenburg (Wümme) oder den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Anspruch haben die Personen, deren Einkommen das 1,5-fache des Regelsatzes SGB II/SGB XII nicht überschreiten.
Welche Vorteile bringt der Rotenburg -Pass:
- 75 Prozent Ermäßigung für:
- Theaterveranstaltungen der Volkshochschule (3.Rang)
- Kurse der Volkshochschule
- Vorträge der Volkshochschule
(nicht für Kino und Studienreisen) - 100 Prozent Ermäßigung für
- die Teilnahme am Kinderferienprogramm
- die Jahresgebühr der Stadtbibliothek
Ermäßigung für die Teilnahme an einigen Kursen der Gleichstellungsbeauftragten und auf den Eintritt ins „Ronolulu“.
Erforderliche Unterlagen:
Sämtliche Einkommensnachweise, wie z.B. Lohnabrechnung, Arbeitslosen-, Renten- und / oder Wohngeldbescheid, Nachweise über Unterhaltszahlungen, Mietvertrag, Nebenkostenzahlungen, usw..
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen benötigen lediglich den aktuellen Leistungsbescheid.