Märkte, Jahrmarkt, Wochenmarkt
Die Stadt Rotenburg (Wümme) veranstaltet selbst die nachfolgend aufgeführten Märkte:
1. Jahrmärkte:
am Freitag, Samstag und Sonntag in der
ersten vollen Woche nach dem 1. Mai
Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg
Öffnungszeit: 13.00 bis 24.00 Uhr
Herbstmarkt:
am Freitag, Samstag und Sonntag
in der ersten vollen Woche nach dem 1. Oktober
Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg
Öffnungszeit: 13.00 bis 24.00 Uhr
Bewerbungen um Zulassung zu den Jahrmärkten sind für den Frühjahrsmarkt spätestens zum 31.10. des Vorjahres und für den Herbstmarkt spätestens zum 31.3. des laufenden Jahres schriftlich an die Stadt zu stellen. Die Anforderungen an den Inhalt der Bewerbung entnehmen Sie bitte dem § 5 Abs. 3 der Marktordnung (siehe unten).
2. Wochenmärkte:
Wochenmarkt am Mittwoch jeder Woche auf dem Neuen Markt.
Wochenmarkt am Samstag jeder Woche auf dem Pferdemarkt.
Nur Waren nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung (sogenannter „grüner Markt“).
Öffnungszeit:
7.00 - 12.30 Uhr
3. Andere Märkte
Anträge auf Zulassung zu den Wochenmärkten sind unter Angabe des Warenangebotes schriftlich an die Stadt zu stellen.
Über die Veranstalter anderer Märkte und Veranstaltungen wird das Info-Büro der Stadt Rotenburg (Wümme) gerne Auskunft erteilen, Telefon: 04261 / 71100 und 71147.
Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der unterstehende Marktgebührenordnung.