Informationsstände im öffentlichen Raum

Telefon 04261 71 167
Fax 04261 71 271
1. Etage, Altbau
Zimmer: 1.04

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, so z.B. das Aufstellen von Informationsständen, stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
 
Die Sondernutzung darf lediglich zu Informationszwecken ausgeübt werden; gewerbliche oder gewerbeähnliche Absichten (z.B. Sammlungen oder Verkauf) sind nicht gestattet.
 
Das Aufstellen eines Informationsstandes auf dem Wochenmarkt ist nicht möglich!


Tipps:
  1. formloses Anschreiben unter Angabe:
    - des Verantwortlichen / Antragstellers
    - des Aufstellungstermines und der Aufstellungsdauer
    - des Standortes
    - der Standgröße
    - des Anlasses / Themas
  2. Angabe von Besonderheiten (zB. ein notwendiger Stromanschluss, Pavillon, PKW)
  3. Hinweise zur Stromversorgung am Informationsstand erhalten Sie hier >>>.

Bearbeitungsdauer:

Anträge sind eine Woche vor Nutzungbeginn zu stellen


Bearbeitungsgebühren:

Das Aufstellen eines Informationsstandes ist generell gebührenpflichtig. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist ein Wochensatz von 1,50 € bzw. ein Monatstarif von 5,-- € je angefangenen m² beanspruchter Straßenfläche, mindestens jedoch 20,-- €, zu erheben.
 
Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Sondernutzung im öffentlichen Interesse erfolgt oder wenn damit staatspolitische, kirchliche (religiöse), mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt werden sollen (z.B. für politische Parteien oder örtliche Vereine).


wichtige Unterlagen:









Quicklinks
Kontakt

Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71 0
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine
Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch,
Freitag:
von 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 8:30 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Bauberatung
Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
von 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
von 15:00 - 18:00 Uhr