Hundesteuer
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Näheres entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Hundesteuersatzung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
weitere Informationen zur Meldung eines Hundes beim Ordnungsamt finden Sie hier >>>