Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund eines Grundsteuermeßbetragsbescheides, den die Stadt direkt vom Finanzamt erhält. Der Hebesatz der Grundsteuer beträgt 390 %.
Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks erfolgt die Umschreibung automatisch grundsätzlich zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Eine besondere Mitteilung an das Steueramt durch die/ den bisherige(n) Eigentümerin/ Eigentümer ist nicht erforderlich.