Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung
Alina Brandes
(stellv. Amtsleiterin)
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer:
E.03
Der Betrieb eines selbständigen stehenden Gewerbes und der eines selbständig ausgeübten Reisegewerbes ist anzeigepflichtig. Die Gewerbeanzeigen nach §§ 14 und 55 c GewO über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit sind gleichzeitig mit dem Ereignis auf amtlichen Vordrucken zu erstatten.
Tipps:
- Personalausweis oder Reisepaß zur Identitätsprüfung.
- Vollmacht bei Gewerbeanzeigen durch Bevollmächtigte.
- Besondere Erlaubnisse und/oder Handwerkskarte.
Bearbeitungsgebühren:
Gewerbeanmeldung = 30 €
Gewerbeummeldung = 30 €
Gewerbeabmeldung = 20 €