geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile sind das einzige Instrument der Kommune, über Satzungen naturschutzrechtliche Regelungen zu treffen. Für das Rotenburger Stadtgebiet gelten fünf geschützte Landschaftsbestandteile:
- Feuchtbiotop an der Leipziger Straß
- Baumbestand "Am Bahnhof 3"
- Ahbeek
- Gehölz zwischen Wiesenstraße und Am Föhrenhof
- Stadtrandgehölz zwischen Hoffeldstraße und Am Bahnhof
Die genaue Abgrenzung aus den Karten der Satzungen können im Rathaus eingesehen werden. Die Satzungen geben den Schutzinhalt, -zweck und die Verbote an, aber auch die zulässigen Handlungen. Ausnahmen und Befreiungen können im Umweltschutzbüro der Stadt schriftlich (Vordruck nicht erforderlich) eingereicht werden.
Hinweis: Für die Ausweisung und Verwaltung der Natur - und Landschaftsschutzgebiete und die besonders geschützten Biotope (§28a und b Nieders. Naturschutzgesetz) im Stadtgebiet von Rotenburg ist hingegen nicht die Stadt, sondern die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.