Förderprogramm Pflanzen vor dem Zaun
- Das Pflanzbeet
Es kommen nur Pflanzen in Frage, die die Versorgungsleitungen unter dem Pflaster nicht beschädigen (aus diesem Grund scheiden Bäume vollkommen aus). Bedenken Sie, dass Sie für Reparaturen möglicher Schäden an den Leitungen selbst aufkommen müssen. - Die Gehwegplatten,
die für das Pflanzbeet herausgenommen werden, müssen Sie aufbewahren. Sie verbleiben in städtischem Eigentum. - Pflege
Sie tragen dafür Sorge, dass das Beet jederzeit gepflegt aussieht. Ideal ist eine Rindenmulchschicht als Bodenabdeckung, um Wildkrautsamen fernzuhalten. Rankpflanzen und höhere Stauden benötigen eine Stütze.
Sollten Sie umziehen, müssen Sie dem Nachmieter oder dem neuen Eigentümer entweder das Pflanzbeet übergeben oder den alten Zustand wieder herstellen und die Gehwegplatten einsetzen. - Pflanzen
Sie haben eine relativ große Auswahl, aber Bäume und große Büsche sind ausgenommen. Schließlich soll der Fußweg noch begehbar sein, und die Leitungen dürfen nicht durch lange Wurzeln beschädigt werden.
Sollten Sie sich für eine Pflanzung vor dem Zaun entschieden haben, so stellen Sie bitte vor der Durchführung der Pflanzung einen formlosen Antrag an die
Stadt Rotenburg (Wümme)
Umweltschutzbüro
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Das Umweltschutzbüro der Stadt gibt Ihnen gern Auskünfte und Ratschläge für die geplante Begrünung.
Tipps:
- Voraussetzungen und Bedingungen
- Der Gehweg muß breiter sein als 1,50 m.
- Die Stadt Rotenburg muß Ihrem Pflanzvorschlag zustimmen.
- Sie müssen einen formlosen Antrag an die Stadt Rotenburg - Umweltschutzbüro - stellen.
- Die Pflanzaktion wird im Rahmen des Förderprogrammes zur Fassadenbegrünung mit 30 % gefördert. maximal jedoch 250 € pro Grundstück.