Baumschutz
Bäume, die auf Privatgrundstücken im Kernstadtgebiet oder in den Ortschaften stehen, sind nicht durch eine Baumschutzsatzung geschützt. Stattdessen stehen eine Vielzahl von Bäumen unter dem Schutz von Bebauungsplänen. Ferner ist es möglich, dass sich die betreffenden Grundstücke in einem sogenannten „Geschützten Landschaftsbestandteil“ (Ansprechpartnerin: Frau Quentin) befinden. Geschützte Bäume dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nur auf Antrag gefällt werden. Die erlaubten Pflegemaßnahmen sind ebenfalls hier festgehalten. Es ist deshalb sehr wichtig, sich vor der Durchführung einer Baumfällung über die diesbezüglichen Vorschriften zu informieren.
Auskünfte, die Streitigkeiten von Nachbarn untereinander betreffen (z. B. Äste, die über die Grundstücksgrenze wachsen, falsche Grenzabstände von Gehölzen, Schattenwurf von Nachbar’s Bäumen usw.), können, sofern nicht ein stadteigenes Grundstück betroffen ist, nicht erteilt werden.