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Plakatierung im öffenlichen Straßenraum, Sondernutzung

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Das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Rotenburg (Wümme) umfasst neben dem Stadtbereich auch die Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen. Innerhalb dieses Bereiches ist jegliche Privatnutzung von öffentlichem Verkehrsraum als sogenannte Sondernutzung erlaubnispflichtig.

Sondernutzungen sind spätestens eine Woche vor der Plakatierung bei der Stadt Rotenburg (Wümme) zu beantragen. Bei Plakatierungen auf öffentlichen Straßenflächen ist der Zeitraum befristet auf höchstens 2 Wochen bei einer begrenzten Anzahl von maximal 20 Plakaten.


Tipps

Dazu brauchen sie ein formloses Anschreiben unter Angabe:

  • des Verantwortlichen
  • der Plakatanzahl
  • des Plakatierungszeitraumes
  • der Plakatgröße
  • des Anlasses

Plakatierungen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich gebührenpflichtig.



Birte Lüdemann
04261 71 167
E-Mail senden
Straßenrecht, Umweltschutz, Friedhof
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Straßenrecht, Umweltschutz, Friedhof

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.

Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!

Gebühren:

Sondernutzungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig, so z.B. Plakatierungen für einen gewerblichen Zweck bzw. eine gewerbliche Veranstaltung. In diesem Fall wird derzeit von der Stadt Rotenburg (Wümme)

  • für jede angefangene Sondernutzungswoche (nicht Kalenderwoche!)
  • pro angefangenem Quadratmeter Werbefläche (grundsätzlich für jedes Plakat)

ein Betrag in Höhe von 5 € berechnet (200 € im maximalen Umfang).

Eine Gebührenbefreiung sieht die Sondernutzungssatzung nur vor, wenn die Sondernutzung im öffentlichen Interesse erfolgt oder wenn damit staatspolitische, kirchliche (religiöse), mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Darunter fallen z.B. Werbeschilder politischer Parteien, Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften und in Rotenburg bzw. in den Ortschaften ansässige Vereine, die diesen Zweck verfolgen.

andere Downloads

Sondernutzungssatzung
Sondernutzungsgebührensatzung
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.

Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme) 2023

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