Schöffenwahl 2023: "Wir schöffen das"
Suche nach ehrenamtlichen Richter*innen für die Amtszeit 2024 bis 2028
Es ist wieder soweit: In ganz Deutschland werden in diesem Jahr Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Als Vertreter des Volkes sollen sie ihre Meinung, ihren gesunden Menschenverstand, ihre Überzeugung und ihren Sinn für Gerechtigkeit in Gerichtsprozessen einbringen. Unter dem bundesweiten Motto „Wir schöffen das“ sucht auch die Stadt Rotenburg (Wümme) Frauen und Männer, die an der Seite der Berufsrichterinnen und Berufsrichter am Amtsgericht Rotenburg (Wümme) und am Landgericht Verden (Aller) über Schuld und Unschuld eines Angeklagten urteilen.
Aufgaben der Schöffen
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind ein wichtiger Teil des Strafverfahrens. In Deutschland werden sie seit mehr als 140 Jahren eingesetzt. Bei der Urteilsfindung bringen sie ihre Lebens- und Berufserfahrung ein. Sie entscheiden über die Höhe des Strafmaßes mit und sind den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt. Der juristische Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter in Kombination mit den Schöffinnen und Schöffen macht das Rechtswesen transparenter. Damit leisten die Schöffinnen und Schöffen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie benötigen keine juristischen Vorkenntnisse, erhalten aber in ihrer Arbeit einen tieferen Einblick in das Rechtssystem.
Voraussetzungen
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Kernstadtgebiet oder den zugehörigen Ortschaften Unterstedt, Waffensen, Mulmshorn, Borchel wohnen.
- Bei der Berufung sollten sie mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 70 Jahre sein.
- Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- Körperliche und geistige Gesundheit.
- Im Fall der Jugendschöffenwahl sollten Bewerberinnen und Bewerber über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden verfügen.
- Wichtig sind auch Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, soziale Kompetenz, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit.
Ausschlusskriterien
- Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. und Religionsdiener sowie Mitglieder religiöser Vereinigungen sollen nicht gewählt werden.
- Vorstrafen von mehr als sechs Monaten ebenso wie ein schwebendes Ermittlungsverfahren.
- Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse.
Bewerbung
Wer sich als (Jugend-)Schöffin oder (Jugend-)Schöffe engagieren möchte, kann sich bis zum 30. April bewerben.
Das Bewerbungsformular finden Interessierte hier. Zu den Anmeldeunterlagen für die Jugendschöffenwahl geht es hier. Die ausgefüllten Formulare können zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Ordnungsamt abgegeben oder per Post geschickt werden an:
Stadt Rotenburg (Wümme)
Ordnungsamt
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie hier. Außerdem gibt es eine Kurzanleitung zum Schöffenamt.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.