Reisepass abholen
Der fertiggestellte Reisepass muss in der Ausweisbehörde abgeholt werden. Wenn Sie selbst keine Gelegenheit zur Abholung haben, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Hierzu ist jedoch eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst ausweisen können und Ihren bisherigen (oder vorläufigen) Pass zur Abholung mitbringen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.