Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft kann beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!
Gebühren:
30 Euro