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Genehmigungsfreies Bauen

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Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß §69a Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Wohngebäude genehmigungsfrei errichtet werden. Auskunft über dieses gegenüber einem Baugenehmigungsverfahren stärker eigenverantwortliche Verfahren erteilt entweder die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme), die Stadt Rotenburg (Wümme) oder der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser Ihres Bauvorhabens.

Eine Voraussetzung für das genehmigungsfreie Bauen ist die Bestätigung der Stadt, dass die Erschließung für das Baugrundstück gesichert ist. Die Erschließungsbestätigung für das genehmigungsfreie Bauen nach § 69a NBauO wird von der Stadt bei Erfüllung der Voraussetzungen ausgestellt, d.h.

  • das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist entweder als Kleinsiedlungs-, reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet ausgewiesen
  • es besteht keine wirksame oder noch nicht wirksame Veränderungssperre
  • die Erschließung ist gesichert


Tipps

Die Zuteilung einer Hausnummer oder die Genehmigung zur Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage ist keine Erschließungsbestätigung im Sinne des § 69a NBauO!


 



Oliver Klein
04261 71 105
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Tanja Gerla
04261 71 168
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Stadtplanung
Bauamt
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Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!

Gebühren:

Für die Ausstellung der Bestätigung wird von der Stadt eine Gebühr von 30€ erhoben
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

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