Bestattung von Amts wegen
Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Verstobene innerhalb von acht Tagen beigesetzt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Rotenburg (Wümme) kümmert sich dann um eine Bestattung, wenn keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind oder diese nicht in einer angemessenen Zeit ermittelt werden können. Das Ordnungsamt führt in diesen Fällen im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme die Bestattung durch. Die dabei entstehenden Kosten müssen von den Erben oder von den vorhandenen Bestattungspflichtigen erstattet werden.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.