Apostille
Ist die vereinfachte Form der Legalisation. Es wird die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde ohne Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung durch die zuständige inländische Behörde bestätigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Übereinkommen, wonach statt der Legalisation die Anbringung einer Apostille genügt.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!