Briefwahl zur Bundestagswahl: So geht's
Die Bundestagswahl am 23. Februar rückt näher. Abseits des klassischen Urnengangs zum Termin im Wahllokal gibt es für die Stimmenabgabe eine weitere Möglichkeit: Wer für die letzte Februarwoche andere Pläne als den persönlichen Wahllokalbesuch hat, kann die Briefwahl in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es dafür einige Dinge zu beachten.
Etwa, dass auch die Möglichkeit der Briefwahl zeitliche Grenzen hat. Ab 13. Januar ist die Wahlscheinbeantragung im Internet möglich – zu finden etwa über die Internetseite der Stadt Rotenburg, www.rotenburg-wuemme.de, unter „Wahlen 2025“. Dort sind auch weitere Informationen zur Wahl zu finden. Wer die Option der Briefwahl nutzen möchte, muss dafür nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten.
Anträge für Wahlscheine können Bürger über das Online-Portal bis Dienstag, 18. Februar, 23.59 Uhr stellen. Das hat logistische Gründe: Ansonsten ist die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht sichergestellt. Die persönliche Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr möglich.
Wer möchte, kann die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro, Raum 13 im Rathaus, bekommen – und sogar direkt vor Ort wählen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen dürfen frühestens am 28. Januar ausgegeben werden, tatsächlich wird die Option allerdings voraussichtlich Anfang Februar zur Verfügung stehen. Wann genau, das hängt vom Eintreffen der Stimmzettel im Rathaus ab. Die Stadtverwaltung rechnet mit einer Lieferung zwischen dem 3. und 10. Februar und informiert, wenn sie Näheres weiß.
Bürgerinnen und Bürger, die die Unterlagen aus dem Briefwahlbüro lieber mit nach Hause nehmen oder sich die Unterlagen zuschicken lassen möchten, sollten Folgendes beachten: Die Briefwählerinnen und -wähler haben in diesen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr dem Landkreis Rotenburg (Wümme) zugegangen ist. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt dort – daher bittet die Stadtverwaltung darum, die Wahlbriefe direkt an der Zieladresse im Briefkasten einzuwerfen: Landkreis Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme).