EU-DLR
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Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Am 28.12.2009 trat die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) in Kraft. Alle von der EU-DLR erfassten Dienstleistungen und die für deren Ausübung erforderlichen Genehmigungen können nun mühelos von jedem EU-Staat aus in einem anderen Mitgliedsstaat der EU beantragt werden. Jeder Dienstleister kann über das Internet alle erforderlichen Anträge zur Aufnahme seiner Tätigkeit in einem anderen EU-Staat stellen. Selbstverständlich können auch alle inländischen Dienstleister die Vorzüge der EU-Dienstleistungsrichtlinie nutzen.Wer die Vorteile der EU-DLR in Anspruch nehmen will kann sich in jedem EU-Staat an den zuständigen einheitlichen Ansprechpartner (EA) oder an die zuständige Stelle wenden. In Niedersachen sind die EA’s bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten angesiedelt.
Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet die Stadt Rotenburg (Wümme) als zuständige Stelle den elektronischen Zugang gem. § 3a
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Über diesen Zugang können der Stadt elektronische Dokumente zugesendet werden, die auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein können. Mit dem öffentlichen Schlüssel der Stadt Rotenburg (Wümme) können der Stadt auch elektronische Dokumente mit verschlüsseltem Inhalt übermittelt werden.
Zur sicheren Übermittlung von elektonischen Dokumenten verfügt die Stadt über eine virtuelle Poststelle. Näheres hierzu erfahren Sie hier >>> .
Wenn Sie der Stadt Rotenburg (Wümme) ein verschlüsseltes Dokument zusenden wollen, können Sie den öffentlichen Schlüssel über folgende Mail-Adresse anfordern pki.stadt [ät] rotenburg-wuemme [dot] de
oder bei einem Trustcenter herunterladen >>>
. Das Zertifikat für den Öffentlichen Schlüssel ist auf folgenden Zertifikatsinhaber ausgestellt: Detlef Eichinger
Weitere wichtige Informationen:
niedersächsisches Dienstleisterportal >>>
EU Dienstleistungsrichtlinie >>>
Liste der Einheitlichen Ansprechpartner >>>
Bundesnetzagentur >>>




